Ursula Apotheke

Pharmazeutische Dienstleistungen

Einweisung und Übung der Inhalationstechnik

Sie haben ein Arzneimittel zur Inhalation verschrieben bekommen?
Als Inhalationspatient:in haben Sie ein Mal pro Jahr Anspruch auf diese besondere Dienstleistung in unserer Apotheke, wenn Sie diese Kriterien erfüllen:
  • Sie sind mindestens sechs Jahre alt.
  • Sie haben ein Arzneimittel zur Inhalation von einem Arzt/einer Ärztin verschrieben bekommen.
  • Sie haben diese Dienstleistung im laufenden Jahr noch nicht in Anspruch angenommen.
Abweichend von dieser Regelung haben Sie ebenfalls Anspruch auf diese Leistung, wenn Sie Ihr Inhalationsgerät unterjährig wechseln. Falls erforderlich, nehmen wir mit Ihrer Einwilligung auch Kontakt zu Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin auf.
 
Unsere Leistungen
Unser qualifiziertes Personal 
  • zeigt Ihnen wie Ihr Inhalationsgerät funktioniert.
  • stellt therapeutische und technische Besonderheiten heraus.
  • übt mit Ihnen die Anwendung anhand eines Placebo- oder Dummy-Gerätes, um so die Wirksamkeit Ihrer Arzneimitteltherapie zu verbessern.
Die richtige Anwendung der von Ihnen eingesetzten Inhalationsgeräte hat immensen Einfluss auf die Wirksamkeit der Arzneimittel. Mit unserer Unterweisung und den Übungen verbessern wir die Therapiesicherheit und tragen somit dazu bei, Ihre Erkrankung noch wirksamer zu behandeln.

Alles kostenfrei für Sie
Die Kosten für diese Einweisung und Übung werden von Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse vollständig übernommen.

Erweiterte Medikationsberatung

Sie nehmen dauerhaft fünf oder mehr verordnete Arzneimittel ein?
Dann haben Sie alle zwölf Monate Anspruch auf eine erweiterte Medikationsberatung in unserer Apotheke. Sie haben einen neuen Anspruch auf diese Dienstleistung, wenn Ihre Medikation innerhalb dieses Zeitintervalls verändert oder ergänzt wird.
Warum ist das so wichtig? Je mehr Arzneimittel eingenommen werden, desto höher ist auch das Risiko der Neben- und Wechselwirkungen sowie für Kontraindikationen. Die Gründe hierfür können vielfältig sein, sind meist nicht gleich erkennbar und betreffen unterschiedlichste Therapiethemen wie: 
  • Dosierung und Darreichung
  • Anwendung
  • Einnahmebedingungen 
  • Interaktionen von Wirk- und Inhaltsstoffen u. v. m. 
Gemeinsam mit Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin unterstützen wir Sie, um Ihre persönliche Arzneimitteltherapie zu verbessern.

Unsere Leistungen
In unserer Beratung verfolgen unsere speziell hierfür ausgebildeten Mitarbeiter:innen stets einen Drei-Punkte-Plan:
  • Zunächst führen wir mit Ihnen ein erstes Kund:innengespräch und machen eine Bestandsaufnahme aller Arzneimittel – sowohl der vom Arzt verordneten als auch der aus Ihrer Selbstmedikation.
  • Anschließend prüfen wir, ob Kontraindikationen oder Neben- und Wechselwirkungen vorliegen und beraten Sie hinsichtlich einer Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS).
  • Schließlich übergeben wir Ihnen einen aktuellen Medikationsplan. Dabei nehmen wir keinen direkten Einfluss auf Ihre verordnete Arzneimitteltherapie. Sollten unsere Prüfungen jedoch ergeben, dass etwas optimiert werden kann, nehmen wir mit Ihrem Einverständnis Kontakt zu Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin auf.

Alles kostenfrei für Sie
Die Kosten der erweiterten Medikationsberatung werden von Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse vollständig übernommen.

Standardisierte Risikoerfassung bei Bluthochdruck

Sie haben Bluthochduck und nehmen regelmäßig ein blutdrucksenkendes Arzneimittel ein?
Ein zu hoher Blutdruck birgt eine erhebliche Gefahr für Ihre Gesundheit. Schlägt die verordnete blutdrucksenkende Therapie nicht ausreichend an, steigt das Risiko für einen Schlaganfall, Herzinfarkt oder mögliche Organschäden signifikant an. Im Rahmen einer blutdrucksenkenden Arzneimitteltherapie ist es wichtig, dass die Blutdruckwerte und der Puls regelmäßig überwacht werden. Wir unterstützen Sie im Rahmen Ihrer Erkrankung und helfen dabei zu prüfen, ob die Arzneimitteltherapie zur Senkung Ihres Bluthochdrucks erfolgreich angeschlagen hat.
Wenn Ihnen ein blutdrucksenkendes Arzneimittel verordnet wurde, haben Sie alle 12 Monate Anspruch auf unsere pharmazeutische Dienstleistung. Das gilt auch dann, wenn sich an Ihrer Verordnung etwas ändert und Sie ein neues Arzneimittel einnehmen müssen. Wir dokumentieren unsere Ergebnisse, die Sie Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin vorlegen können.

Unsere Leistungen
  • Unter Verwendung eines geprüften und überwachten Blutdruckmessgerätes messen wir Ihren Blutdruck nach einem festgelegten Standardverfahren.
  • Dabei führen wir drei Messungen in definierten Abständen durch, woraus sich ein systolischer und diastolischer Mittelwert errechnen lässt (inkl. Puls). Daraus können wir eine verlässliche Aussage treffen und beraten Sie zu Ihrem individuellen Bluthochdruck-Risiko.
Je nach Ergebnis sprechen wir weitere Empfehlungen aus, die wir nach Ihrer Zustimmung mit Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin abstimmen.

Alles kostenfrei für Sie
Die Kosten der standardisierten Risikoerfassung bei Bluthochdruck werden von Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse vollständig übernommen.


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